AGB Zeltvermietung

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AGB Zeltvermietung
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Mietbedingungen

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen nur das beste Wetter wünschen, aber leider keinen Einfluss darauf haben und deswegen keinen Nachlass gewähren können, wenn Ihr Fest wegen schlechtem Wetter nicht so ablaufen kann, wie es eigentlich sollte.

 

Das Gleiche gilt leider auch, wenn angemietete Gegenstände während der Mietzeit beschädigt werden oder gar verschwinden. Denn es gilt bei uns, wie überall anders auch: Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit bei Verlust oder Beschädigung in voller Höhe. Sollte Ihr Fest doch ausfallen (müssen), was wir nicht hoffen wollen, müssen wir Sie leider mit 25% des Rechnungsbetrages belasten wenn Sie uns bis 14 Tage vor Anlieferung Bescheid geben. Wenn Sie uns erst später davon unterrichten, fallen 75% des Rechnungsbetrages an.

 

Die Bestellung funktioniert bei uns recht unproblematisch. Wenn Sie sich entschieden haben, wie groß Ihr Fest werden soll, bestellen Sie bei uns einfach Ihr persönliches Angebot. Das kann per Telefon geschehen - dafür halten wir für Sie die Nummer 04508-403 bereit -, oder per E-Mail info@zelt-koenig.de. Wir schicken Ihnen dann ein Angebot zu und reservieren eine Woche lang den Termin für Sie. Wenn Sie unser Angebot binnen acht Tagen bestätigen (per Mail reicht uns), dann steht Ihrer Feier von unserer Seite her nichts mehr im Wege. Sie zahlen nach Aufbauende in bar. Bei Unternehmen übersenden wir Ihnen eine Rechnung, die innerhalb von sieben Tagen bezahlt werden muss.

 

Bei einer Ausstellung von Möbeln und Zubehör berechnen wir zusätzlich 15€ pro angefangener halber Stunde/pro Person.

Bei durch dritte bedingte Wochenendarbeiten (Samstag/Sonntag) berechnen wir Ihnen 7,50€ pro halber Stunde/pro Person.

 

Zum guten Schluss ist anzumerken:

Wir beschäftigen keine Weltmeister im Gewichtheben, deshalb ist es wichtig, dass die Aufstellflächen mit einem PKW, bei Bühnen oder Zelten sogar mit einem LKW erreicht werden können. Für Schäden an Zufahrtswegen und Aufbauflächen (Grünflächen etc.) und dadurch entstehende Kosten, die durch das Anliefern mit unseren Transportfahrzeugen (LKW, Gesamtgewicht 12t) und den Auf- und Abbau entstehen können, sind wir nicht haftbar zu machen.

 

Im Winter muss gewährleistet sein, dass im Zelt durchgehend eine Temperatur von mind. 12° + herrscht, da das Zelt keine Schneelast trägt. Weiterhin sind beschädigte Zeltplanen, Brandflecken durch Silvesterfeuerwerk etc., zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.

Das Bekleben der Zelte und Alugestänge ist verboten, ansonsten wird eine erhöhter Reinigungsaufwand ab 200,00 Euro pro Zelt in Rechnung gestellt. Weiterhin ist das Grillen und Frittieren in den Zelten verboten, ansonsten wird der erhöhte Reinigungsaufwand pro Zelt mit 300,00 Euro in Rechnung gestellt.

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Mietbedingungen in vollem Umfang zu akzeptieren und für jede Art von Beschädigung ohne Verzug aufzukommen.

 

Gerichtsstand für beide Seiten ist Lübeck. 

 

Zelt- und Restaurationsbetrieb

Milbreed 6 • 23560 Lübeck-Kronsforde

Telefon 04508 - 403 • Fax 04508 - 73 73 • www.zelt-koenig.de • info@zelt-koenig.de